Wir freuen uns, in diesem Jahr das erste Mal die Faszination der historischen Fahrzeuge mit der Möglichkeit zu verbinden, Spenden für Menschen zu sammeln, die Hilfe benötigen. Beim „ClassicCarCharity“ Frühstück am Sonntag können die Besucher für den guten Zweck eine Fahrt als Beifahrer in einem der ausgesuchten Oldtimer erwerben und erleben. Der Schlossplatz bietet hier wieder einmal eine wunderbare Kulisse für entspannte Stunden, in denen eine gute Tat, pures Vergnügen und kulinarischer Genuss zusammentreffen. Die „ClassicCarCharity“ findet von 11-14.00 Uhr statt. Wir dürfen das Restaurant Altera als unseren Partner begrüßen, das hier in bewährter Qualität und Originalität bewirten wird.

Es werden ca. 25-30 Oldtimer bereitstehen, darunter auch einige ganz besonders exquisite Modelle. Die Plätze in den historischen Fahrzeugen werden den Besuchern für einen familienfreundlichen Spendenbetrag angeboten. Wer einen der begehrten Plätze ergattert hat fährt an der Seite der erfahrenen Besitzer, die ihre Klassiker für die gute Sache zur Verfügung stellen. Die dafür bestimmte Strecke führt durch das sonntäglich ruhige Oldenburg.

Die Gelder, die aus dieser tollen Mitfahrgelegenheit zusammenkommen, werden dann in vollem Umfang einem guten Zweck gespendet.
Lassen Sie uns hier gemeinsam etwas bewegen!

Hier alle erforderlichen Unterlagen zum download:

Ausschreibung CCC 2014
Nennung Classic-Days-2014
Lageplan-Anfahrt
Teilnehmerliste CCC 2014 – mit Startnummern

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Einmal Beifahrer in einen Oldtimer, mit Bordbuch auf Tour in Oldenburg

Mitfahrt in einem der wunderschönen Oldtimer

Pro Person                                                         10 €
(z.B. Zweisitzer)

Familie (2 Erw.+1Kd. oder 1 Erw. + 2Kd.)       20 €
(z.B. 3-Sitzer, Kd. bis 12 Jahre)

Kd. bis 12 Jahre kostenlos aber nur in Begleitung eines Elternteils

Die Einnahmen werden vollständig als Spende an den Kinderschutzbund e.V.
in Oldenburg weitergeleitet.

Information für Mitfahrer:
Wir bitten um Ihr Verständnis, daß wir die Fahrer bzw. Halter der Fahrzeuge, die sich und ihren Oldtimer in den Dienst der guten Sache stellen, soweit als möglich rechtlich absichern müssen.
Dazu haben wir eine sog. „Haftungsbeschränkung“ vorbereitet, die jeder Fahrgast -bei Minderjährigen die Eltern – unterzeichnen muß. Sie verzichten durch diese Erklärung nicht auf gesetzliche Haftpflichansprüche; lediglich darüber hinausgehende werden beschränkt.
Der Text dieser „Haftungsbeschränkung“ wird vom ADAC vorgegeben.
Unter den bereitstehenden Oldtimern sind einige, die aufgrund des Baujahres nicht der Pflicht lt. § 21a StVO unterliegen, mit Sicherheitsgurten ausgerüstet zu sein. Dies betrifft besonders die Mitnahme von Kindern. Wir weisen deshalb auf folgende Einschränkungen hin und bitten Sie, diese bei der Auswahl „Ihres“ Fahrzeuges zu beachten:

Kinder im Oldtimer – ohne zugelassene Sicherheitsgurte
Alter – Größe ohne Gurte vorne ohne Gurte hinten
bis 3 Jahre nicht zulässig nicht zulässig
3-12 Jahre, kleiner als 150 cm nicht zulässig zulässig
3-12 Jahre, größer als 150 cm zulässig zulässig
über 12 Jahre, kleiner als 150 cm nicht zulässig zulässig
über 12 Jahre, größer als 150 cm zulässig zulässig

Die Informationen für die ClassicCarCharity zum ausdrucken
Strecke und kleines Bordbuchblatt des CCC zum ausdrucken

Strecke am Sonntag für die Mitfahrer vom ClassicCarCharity Day

CCC-Strecke

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